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Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose

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Reform der Pflegeversicherung

Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag. Der Beitragszuschlag ist aufgrund der Pflegereform zum 1.1.2022 von 0,25 % des Bruttogehalts auf 0,35 % angehoben worden. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 %. Der Beitragszuschlag gilt für Versicherte ab einem Lebensalter von 23 Jahren. Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 weiterhin bei 3,05 %.

Arbeitgeberanteil

Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag. Der Arbeitgeberanteil für Versicherungspflichtige beträgt daher unverändert 1,525 %, die Hälfte aus 3,05 %.

Stand: 31. Dezember 2021

Bild: peterschreiber.media - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Walldorf (Baden-Württemberg). Wir beraten unsere Mandanten zu allen Themen aus der Welt der Steuern. Neben der klassichen Steuerberatung sind unsere Spezialgebiete die Beratung von Ärzten und die Beratung von Gastronomen.

Erscheinungsdatum:

Kocher + Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH

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