Seitenbereiche
Jederzeit entspannt informiert
Inhalt

Arbeitszeiterfassung

/mandanten_info/steuernews/

EUGH-Urteil

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14.5.2019 (Az. C-55/18) die Arbeitgeber dazu verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Die Mitgliedstaaten sind nun an der Reihe, geeignete Maßnahmen zu treffen.

Schutz der Arbeitnehmerrechte

Dem EuGH geht es hierbei in erster Linie um den Schutz der Arbeitnehmer. Nach der EU-Grundrechtecharta und der Arbeitszeitrichtlinie müssen die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten beachtet werden. Die durch die Richtlinie festgelegte Obergrenze für die durchschnittliche und wöchentliche Arbeitszeit muss kontrollierbar sein. Daher ist die objektive und verlässliche Feststellung der täglichen und wöchentlichen Arbeitsstunden unerlässlich, so der EuGH. Betroffen von der Arbeitserfassung sind alle Arbeitnehmer. Offen ließ der EuGH allerdings die Frage, ob und wie eine Arbeitszeiterfassung der immer zahlreicheren Homeoffice-Mitarbeiter erfolgen soll. Abzuwarten bleibt, wie der deutsche Gesetzgeber das EuGH-Urteil umsetzen wird.

Stand: 25. Juni 2019

Bild: Bacho Foto - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Walldorf (Baden-Württemberg). Wir beraten unsere Mandanten zu allen Themen aus der Welt der Steuern. Neben der klassichen Steuerberatung sind unsere Spezialgebiete die Beratung von Ärzten und die Beratung von Gastronomen.

Erscheinungsdatum:

Kocher + Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.