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Urlaubsanspruch eines Erblassers

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Der Fall

Zwei Ehefrauen klagten gegen die Arbeitgeber ihrer verstorbenen Ehemänner auf eine finanzielle Ausgleichsvergütung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage. Die Arbeitgeber lehnten die Zahlung ab. Die Angelegenheit wurde bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) vorgetragen. Das BAG ersuchte schließlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Urteil des EuGH

Der EuGH sprach den Ehefrauen einen Vergütungsanspruch gegen die ehemaligen Arbeitgeber ihrer verstorbenen Ehemänner zu (Urteil vom 6.11.2018, C-569/16 und C-570/16). Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht nicht mit seinem Tod unter, sodass die Erben einen finanziellen Ausgleich verlangen können.

Unionsrecht vorrangig

Die Richter des EuGH betonten, dass sich die Erben unmittelbar auf das Unionsrecht berufen können, sofern nach nationalem Recht – was im Beispiel von Deutschland der Fall ist – eine finanzielle Vergütung nicht Teil der Erbmasse wird. Dies gilt sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch gegenüber einem privaten Arbeitgeber.

Stand: 29. Januar 2019

Bild: everythingpossible - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Walldorf (Baden-Württemberg). Wir beraten unsere Mandanten zu allen Themen aus der Welt der Steuern. Neben der klassichen Steuerberatung sind unsere Spezialgebiete die Beratung von Ärzten und die Beratung von Gastronomen.

Erscheinungsdatum:

Kocher + Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH

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